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Bundesarbeitsministerium bestätigt: Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohntarifvertrages in der Gebäudereinigung tritt ab 1. März 2018 in Kraft

22.02.2018

Unser Bundesinnungsverband hat uns gestern zu obigem Thema folgende Infos übermittelt:

 

"am heutigen Tag steht der Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung des Mindestlohntarifvertrages rein formell auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts. Einsprüche gegen die Allgemeinverbindlichkeit sind beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales nicht eingegangen. Am 27. Februart 2018 soll im Bundesanzeiger die Allgemeinverbindlicherlärung veröffentlicht werden und wird damit zum 1. März 2018 in Kraft treten (keine Rückwirkung). Trotz spätem Tarifabschluss im November 2017 ist es uns durch die schnelle Antragsstellung beim Ministerium gelungen, in der kürzest möglichen Frist die Allgemeinverbindlichkeit zu erlangen. Unser besonderer Dank gilt den Innungsbetrieben und Innungen, die uns durch schnelle und umfangreiche Meldung der Beschäftigungszahlen bei der Begründung des AVE maßgeblich unterstützt haben."

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